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Deutschförderung
Die staatliche Organisation und Verwaltung von Sprachkursangeboten in Deutschland erfolgt im Wesentlichen über das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Die beiden Bundesministerien, das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) sind für die Finanzierung der Kurse zuständig: das BMI für die Integrationskurse, das BMAS für die Berufssprachkurse. Beide Kursarten bilden das Grundgerüst des Gesamtprogramms Sprache (GPS) der Bundesregierung.
Neben diesen bundesweit angebotenen Sprachkursen gibt es zahlreiche Programme der Agenturen für Arbeit und der Jobcenter sowie der einzelnen Bundesländer und Kommunen, die sich teilweise deutlich voneinander unterscheiden.
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BAMF: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Die Basis des Gesamtprogramms Sprache der Bundesregierung bilden die Integrationskurse. Diese werden durch die Berufssprachkurse als zweite Stufe des GPS ergänzt.
Integrationskurse:
In den durch das Bundesministerium des Innern für Bau und Heimat (BMI) geförderten und durch das BAMF organisierten Integrationskursen (IK) wird die Grundlage für ein Leben in Deutschland gelegt. Je nach Zielgruppe stehen hier unterschiedliche Kursarten zur Verfügung. So bildet das Programm neben den allgemeinen Integrationskursen mit 700 Unterrichtsstunden auch Eltern,- Frauen- und Jugendintegrationskurse mit 1000 Unterrichtsstunden und Zweitschriftlerner- und Alphabetisierungskurse mit insgesamt 1300 Unterrichtsstunden sowie Intensivkurse für Schnelllernerinnen und Schnelllerner mit 430 Unterrichtsstunden ab, die allesamt zum Ziel haben, dass die Kursteilnehmenden das Sprachniveau B1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) erreichen.
Integrationskurse bestehen grundsätzlich aus einem Sprachkurs und einem abschließenden Orientierungskurs (OK), in dem die Werte und Normen unserer Gesellschaft und unseres Rechtssystems vermittelt werden.
Berufssprachkurse:
Die zweite Säule des GPS bilden die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) geförderten und vom BAMF organisierten Berufssprachkurse (BSK), die auf den Integrationskursen des Bundes aufbauen und die die berufssprachliche Qualifikation der Kursteilnehmenden sicherstellen sollen.
Neben den Basisberufssprachkursen mit Zielsprachniveau B2 und C1 nach dem GER bilden hier die Spezialberufssprachkurse unter B1 ein wichtiges Instrument. In diesen Kursen wird die allgemeine Berufssprache in dem jeweiligen Sprachniveau vermittelt.
Spezialberufssprachkurse für Pflegefachkräfte und für Angehörige der akademischen Heilberufe werden durch Spezialberufssprachkurse für bestimmte Berufsgruppen (Handel/Verkauf und Gewerbe/Technik) ergänzt, in denen auch die jeweilige Fachsprache vermittelt wird.
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Landes- und kommunale Mittel
In einigen Bundesländern gibt es, neben der Förderung durch den Bund, flankierende Sprachkursangebote, die aus Landes- oder kommunalen Mitteln, häufig auch aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds, gefördert werden. Diese richten sich in der Regel an all diejenigen Migrantinnen und Migranten, die aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen keinen Zugang zum Integrations- oder Berufssprachkurs besitzen oder diesen nicht mehr besitzen. Vereinzelt werden auch, unabhängig von der Sprachförderung, Kurse zur Wertevermittlung und zum Zusammenleben sowie gezielte zusätzliche Alphabetisierungskurse und berufsbezogene Sprachkurse für Migrant*innen angeboten.
Fachkräfteeinwanderungsgesetz
Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) war Teil des Gesetzespakets zur Migration, das im Juni 2019 vom Deutschen Bundestag verabschiedet wurde und zum 1. März 2020 in Kraft getreten ist.
Im Mittelpunkt des FEG stehen Fachkräfte mit einer qualifizierten Berufsausbildung. Zusätzlich ermöglicht das Gesetz nun auch die Einreise zur Ausbildungsplatzsuche und zur Arbeitsplatzsuche für diese Fachkräfte.
Grundlegend für den Zugang zum Arbeitsmarkt sind nach wie vor die Prüfung der Gleichwertigkeit der Qualifikation und die Prüfung der Arbeitsbedingungen. Die Maßnahmen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen wurden attraktiver und praxistauglicher gestaltet. Bei weiteren Fragen zu Voraussetzungen, Antragstellung und Fördermöglichkeiten stehen Ihnen die Euro-Schulen vor Ort mit Rat und Tat zur Seite.
Fachkräfte
Fachkräften, die über eine in Deutschland anerkennungsfähige Ausbildung oder über einen als vergleichbar anerkannten Hochschulabschluss verfügen, wird der Arbeitsmarkteinstieg erleichtert. Sie können auch zur Arbeitsplatzsuche nach Deutschland einreisen. Es wird ein Sprachniveau B1 vorausgesetzt, das bereits im Ausland oder auch durch Qualifizierungsmaßnahmen in Deutschland erworben werden kann. Entsprechende berufliche Qualifizierungsmaßnahmen können der Arbeitsaufnahme vorgeschaltet sein, allen voran sogenannte Anpassungsqualifizierungen, die die ausländischen Berufsabschlüsse an die in Deutschland geforderten Mindestvoraussetzungen anpassen sollen.
Auszubildende und Studierende
Ausbildungsinteressierte und Studienplatzsuchende können im Rahmen des FEG ebenfalls leichter nach Deutschland einreisen. Mit einer Aufenthaltserlaubnis für eine qualifizierte Berufsausbildung darf zur Vorbereitung ein Deutschsprachkurs oder ein berufsbezogener Deutschsprachkurs besucht werden. Nach erfolgreichem Abschluss einer Berufsausbildung kann bereits nach zwei Jahren eine Niederlassungserlaubnis erteilt werden.
Unternehmen
Auch für Unternehmen, die dringend Fachkräfte benötigen, wird das Verfahren durch das FEG beschleunigt. Die gezielte Anwerbung ausländischer Fachkräfte wird durch die Bundesagentur für Arbeit unterstützt, und die Einreiseverfahren durch die zuständigen Ausländerbehörden werden beschleunigt abgewickelt. Darüber hinaus werden die Kosten für notwendige Anpassungsqualifizierungen von der Bundesagentur für Arbeit in der Regel übernommen.
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